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Private Krankenversicherung / Fragen und Antworten
Ambulante Behandlung | Zahnersatz | Krankenhausbehandlung | Tagegelder | Selbstbeteiligung | Budgetierung | Im Rentenalter | Beitragsrückerstattung | Beiträge
Ambulante Behandlung
Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung   Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
Keine Leistung für Heilpraktiker Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert
Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:
kleine Packung: 4,- Euro
mittlere Packung: 4,50 Euro
große Packung: 5,- Euro
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente
Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien übernommen. Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen. Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle bis zu 180,- Euro. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.
Für Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder Krankengymnastik sind 15 % der Gesamtkosten selbst zu tragen. Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.
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Zahnersatz
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Der Zuschuß der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung (einfache Ausführung) beträgt ca. 45 - 55 %. Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate, Keramikverblendungen, sehr große Brücken. Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.
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Krankenhausbehandlung
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Unterbringung im Mehrbettzimmer Zuzahlung pro Tag für die ersten 14 Tage: 9,- Euro. Freie Krankenhauswahl; Freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der Zimmergröße: Ein-/ Zweibett- oder Mehrbettzimmer.
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Tagegelder
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Versichert gilt das Nettoeinkommen bis max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt.
Berechnen Sie hier
Ihre gesetzl. Ansprüche
Versicherbar ist das Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.
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Selbstbeteiligung
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Selbstbeteiligung bestehen für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz. Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute, prozentuale oder individuelle Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag.
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Budgetierung
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Budgetierung von diversen Leistungen. Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht die Gefahr, dass Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen, aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teurere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente). Keine Budgetierung von Leistungen.
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Im Rentenalter
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf alle Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
gesetzliche Rente:
halber Beitragssatz
Betriebsrente:
halber Beitragssatz
Versorgungsbezüge:
voller Beitragssatz
Mieteinnahmen:
voller Beitragssatz
Zinseinnahmen:
voller Beitragssatz
maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze
Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden.
Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.
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Beitragsrückerstattung
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit.
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Beiträge
Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze liegen - je nach Kasse - bei ca. 11,5 % bis 14,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 230,- Euro bis 500,- Euro monatlich. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht.
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